Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 53 Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/53#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Politikwissenschaft
a)
Politische Theorie,
b)
Politische Systeme,
c)
Internationale Beziehungen,
2. Soziologie
a)
soziologische Theorien,
b)
Mikro- und Makrosoziologie,
3. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
a)
ausgewählte wirtschaftswissenschaftliche Theorien, Modelle und Konzepte,
b)
Grundlagen und Problemfelder der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland,
c)
Verfassungsrecht und Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland sowie
4. Fachdidaktik
a)
Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des Unterrichts im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an den lernzieldifferenten Unterricht,
b)
politische Sozialisation von Jugendlichen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/53#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Politikwissenschaft, Teilbereich Politische Theorie: Anwendung von Begriffen und Methoden der Politikwissenschaft, Anwendung von Theorieansätzen aus der Geschichte der politischen Ideen und der modernen politikwissenschaftlichen Theorien,
2. Politikwissenschaft, Teilbereich Politische Systeme: Analyse der politischen Systeme der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen; Kenntnis verfassungsrechtlicher Grundlagen der politischen Ordnung, politischer Akteure, Institutionen und Prozesse,
3. Politikwissenschaft, Teilbereich Internationale Beziehungen: grundlegende Fragestellungen und theoretische Ansätze der Analyse internationaler Beziehungen; Institutionen und Beziehungsmuster der internationalen Politik; weltwirtschaftliche Arbeitsteilung und Handelsverflechtungen; wichtige Handlungsfelder und Strategien deutscher Außen-, Europa-, Sicherheits-, Umwelt- und Entwicklungspolitik sowie
4. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Unterrichts im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung in der Oberschule unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/53#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 1.